Führerschein

Darf ich mit meinem Führerschein in Japan Auto fahren? Dazu sagt Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber …

Ich hole etwas aus. Es gibt zwei wichtige internationale Vereinbarungen zum Thema Straßenverkehr: das Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949 und das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968. Beide machen Vorgaben für einen gegenseitig anerkannten internationalen Führerschein. Japan hat nur das Genfer Abkommen ratifiziert, andere Länder dagegen nur das Wiener Übereinkommen; sie geben also internationale Führerscheine aus, die in Japan nicht gelten. Das betrifft auch Deutschland.

Mit einigen dieser Länder hat Japan individuelle Vereinbarungen getroffen – neben Deutschland sind das Belgien, Frankreich, Italien, die Schweiz und Taiwan –, dass man mit dem nationalen Führerschein plus einer Übersetzung fahren darf. Die bekommt man vor Ort beim japanischen Automobilclub JAF oder, in den meisten Fällen, über die Botschaften. Für Deutschland konkret bei der Botschaft in Tokio oder beim Konsulat in Osaka für 36 Euro (bei der JAF kostet es ähnlich viel).

Das lässt sich auch von Deutschland aus abwickeln, auch wenn etwa die Formulierung auf der offiziellen Seite dazu eher wirkt, als ginge das nur ausnahmsweise. Nach kurzer Nachfrage per E-Mail wurde mir aber bestätigt, dass das aber kein Problem ist.

Das Verfahren ist denkbar einfach: Man scannt seinen Führerschein und seinen Reisepass ein und schickt das als PDF per E-Mail an info@tokyo.diplo.de (das wird an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet; aus verständlichen Gründen veröffentliche ich die E-Mail-Adresse hier nicht). Nicht vergessen die eigene Adresse anzugeben und – um Nachfragen zu vermeiden – zu bestätigen, dass einem die Kosten von 36 Euro plus Porto bekannt sind. Dann bekommt man nach 7 bis 10 Tagen die Übersetzung mitsamt Rechnung, die man per Überweisung bezahlt.

Die Übersetzung ist übrigends unbegrenzt gültig, solange sich der Führerschein nicht ändert. Allerdings darf man ab Einreise nur ein Jahr fahren, dann müsste man entweder drei Monate ausreisen oder seinen Führerschein in einen japanischen umschreiben lassen.

Nachtrag, 30. Januar 2013: Das Ganze hat mich 42,89 Euro gekostet. Ich vermute die Portokosten sind 600 Yen (das eigentliche Porto für das Einschreiben) plus 2 Euro, jedenfalls kommt das sehr genau hin.

3 Kommentare

  1. Joe Said,

    4. September, 2013 @ 09:13

    Gute Infos. Du brauchtest also den Führerschein nicht beglaubigen lassen? Das steht nämlich auf der Seite der dt. Botschaft, aber das Bürgerbüro stellt keine beglaubigte Kopien von Führerscheinen aus.
    Ich kann also einfach die Kopie schicken?

  2. dapete Said,

    4. September, 2013 @ 17:00

    Ich bin mir nicht sicher, ob die Formulierung mit der beglaubigten Kopie neu ist. Kommt mir nicht bekannt vor, und oben auf der Seite steht jetzt Stand: März 2013. Das könnte sich also geändert haben. Da hilft nur eins: nachfragen. Und mir Bescheid geben, denn falls das einfache Verfahren per E-Mail nicht mehr funktioniert, will ich hier keine falschen Hoffnungen wecken …

  3. Joe Said,

    4. November, 2013 @ 13:00

    Also, ich schickte meine Sachen per Mail an die Botschaft und prompt kam die Antwort, die Sachen müssten beglaubigt werden. Fünf Tage später allerdings war die Übersetzung im Briefkasten. Also scheint es nur pro forma da zu stehen. Mittlerweile bin ich von Takayama aus durch die Alpen gefahren: ganz großes Kino!

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